| Überwachung |
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Im Überwachungszustand sichert die e-Bar® ein- und zweiflügelige Türen vor unbefugter Benutzung. Das weiß hinterlegte Sichtfenster mit der Aufschrift “NOTAUSGANG ALARMGESICHERT” weist auf die Überwachung des Notausgangs hin. Bei der verkabelten Variante ist das Sichtfenster dauerhaft grün hinterleuchtet.
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| Voralarm |
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Bei leichtem Druck gegen die e-Bar® wird ein optischer (rote LED-Beleuchtung des Sichtfensters) und akustischer Voralarm (95 db / 1m) aktiviert, der wieder erlischt, sobald die e-Bar® losgelassen wird. Die Tür bleibt geschlossen.
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| Notöffnung |
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Bei komplettem Durchdrücken der e-Bar® ist das Passieren des Notausgangs möglich. Hierbei wird der optische (blinkendes grünes Sichtfenster) und akustische Hauptalarm (95 dB / 1m) ausgelöst, der nur von einer autorisierten Person über den integrierten Schlüsselschalter quittiert werden kann. Eine automatische Alarmabschaltung nach 3 Minuten kann eingestellt werden.
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| Einzelbegehung |
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Berechtigte Personen begehen die Tür mittels Tastimpuls im integrierten Schlüsselschalter der e-Bar®, ohne Alarm auszulösen. Alternativ ist eine Begehung über das Türschloss möglich. Um zu verhindern, dass die Tür versehentlich geöffnet bleibt, ertönt nach 10 Sekunden der Voralarm, falls die Tür nach dem Passieren nicht wieder geschlossen wurde (optional bei Einsatz eines Reed-Kontaktes).
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| Daueröffnung |
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Mittels integriertem Schlüsselschalter kann die e-Bar® in eine Dauerfreigabe-Position gestellt werden. Die Tür kann nun ohne Alarmauslösung begangen werden. Während der gesamten Dauer pulsiert das Sichtfenster grün.
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