Normen und Vorschriften

DIN EN 179
DIN EN 1125

GFS SCHWENK-TÜRWÄCHTER

Der Türwächter wird so unter den Drücker der Tür montiert, dass er ein Betätigen verhindert und somit den Türdrücker oder den Treibriegel sichert. Die Tür lässt sich nur öffnen, wenn vorher der Türwächter zu Seite gedreht wird. Er rastet dann in seiner Schrägstellung ein und gibt der Klinke den Betätigungsweg frei. Gleichzeitig ertönt ein lauter akustischer Alarm. Das bedeutet: Die Tür kann bei Gefahr geöffnet werden, das Alarmsignal macht jedoch auf eine unbefugte Benutzung aufmerksam. Der verantwortliche Hausmeister, Techniker etc. kann den Türwächter nur mit einem Schlüssel wieder zurückstellen und damit den Alarm beenden. Der Türwächter ist für rechte oder linke Türen verwendbar. Piktogramme auf dem Türwächter und auf der Tür weisen darauf hin, in welche Richtung er geschwenkt werden muss. Die Schwenkrichtung wird mittels eines Kerbstiftes kundenseitig eingestellt (im Lieferumfang enthalten).





Die Hemmschwelle unter dem Türgriff ist aktiv.
Der Türgriff ist gesichert.



Beim Schwenken nach rechts oder links rastet
der Türwächter fest ein und gibt den Betätigungsweg
für die Klinke frei. Gleichzeitig ertönt ein Alarm.



Berechtigte Personen benutzen nicht die Klinke,
sondern öffnen die Schlossfalle mit dem Schlüssel,
um die Tür, ohne alarmfrei zu öffnen.



Bei 180° Ausschwenkung rastet der Türwächter
ein. Die Dauerfreigabe kann alarmfrei mit
dem Geräteschlüssel vorgenommen und die
Tür normal begangen werden.



Die Funkweiterleitung kommt zum Einsatz, wenn
eine Übertragung des Signals benötigt
wird, eine Verkabelung jedoch nicht erwünscht,
zu aufwändig oder unmöglich ist.



Der Schwenk-Türwächter wird an zweiflügeligen
Türen eingesetzt um den Standflügel zu
sichern. Auch an Fenstergriffen kann
er verwendet werden.

  • GfS Schwenk-Türwächter mit Funkweiterleitung
  • Funksender 868 MHz
  • 2 Schlüssel
  • Piktogramme
  • 4 Schrauben zur Befestigung
  • 1 Kerbstift