ALLGEMEINES
Für die Mindestabmessungen von Rettungswegen gibt es Verordnungen, Normen und Richtlinien, die beim Bau von Gebäuden zwingend einzuhalten sind. So ist in Deutschland z.B. in der Musterversammlungsstättenverordnung der ARGEBAU (Fassung Mai 2002) folgende Regelung enthalten:
Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss mindestens 1,20 m betragen. Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss für die darauf angewiesenen Personen mindestens betragen bei:
- Versammlungsstätten im Freien sowie Sportstadien 1,20 m je 600 Personen
- anderen Versammlungsstätten 1,20 m je 200 Personen. Staffelungen sind nur in Schritten von 0,60 m zulässig.
Flucht- und Rettungswege gemäß DIN EN 179
Hilfreiche Information über die Norm und mögliche Einsatzgebiete.
Flucht- und Rettungswege gemäß DIN EN 1125
Hilfreiche Information über die Norm und mögliche Einsatzgebiete.
Flucht- und Rettungswege gemäß EltVTR
Hilfreiche Information über die Norm und mögliche Einsatzgebiete.
Flucht- und Rettungswege gemäß EN 13637
Hilfreiche Information über die Norm und mögliche Einsatzgebiete.
Seit dem 1.4.2003 liegen nach einer entsprechenden Koexistenzphase die harmonisierten Europanormen DIN EN 179 und DIN EN 1125 vor. Diese Normen wurden in die Bauregelliste B des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) eingetragen und somit ab 27.2.2004 im Deutschen Baurecht verankert.
Die Deutsche Bauaufsicht vertritt die Ansicht, dass europäische Normen nur den Handel und nicht die Verwendung regeln und existierende nationale Regelungen auf die DIN EN 179/1125 keinen Bezug nehmen. Insofern wird seitens der Bauaufsicht an die Fluchtwege nur die Forderung gestellt, dass diese "leicht und in voller Breite zu öffnen sein müssen". Aus diesem Grund wurden die Normen DIN EN 179/1125 wieder aus der Bauregelliste Teil B (Ausgabe 2006/1) gestrichen.
Dies bedeutet, dass Hersteller von Verschlüssen (Schlösser, Panikstangen etc.) für Rettungswege weiterhin Produkte in den Verkehr bringen dürfen, die nicht den EN-Normen entsprechen. Empfehlenswert ist in vielen Fällen der Einsatz von Produkten, die gemäß DIN EN 179/1125 geprüft sind, da sie den neuesten Regeln der Technik entsprechen.